Mittwoch, 17. August 2011

An Betreuungsgericht 05.04

Sehr geehrte Richterin,


bei Frau Richterin Merx war ich vorstellig mit dem Nachweis dass meine Betreuerin Frau Haug von mir schriftlich verlangte, von monatlich 25,- DM zu leben und davon noch die Telefonrechnung zu tragen. In diesem Zusammenhang machte ich darauf aufmerksam

1. dass ich Strafanzeige wegen versuchten Mordes gegen die Kassenärztliche Vereinigung Nordbaden zu erstatten habe verbunden mit Anzeige wegen Behandlungsverweigerung in der Zeit vom 24.12.2000 bis einschließlich 06.01.2001 verbunden mit der Anzeige der folgenden Körperverletzung in mehreren Fällen bis hin zum Entzug von Grund- wenn nicht gar Menschenrechten:

2. dass ich Strafanzeige gegen Mitglieder der Anonymen Alkoholiker zu stellen habe wegen Rufmord mit dem Ziel die Ausübung von Arbeit unmöglich zu machen und damit mit dem Ziel mir mein Grundrecht auf Arbeit zu nehmen;

3. dass ich Strafanzeige wegen Körperverletzung und Behandlungsverweigerung gegen die Psychiatrie Karlsruhe zu stellen habe durch Missachtung meiner Grundrechte und vorliegender Vorgeschichte und aktueller Blutwerte;

4. weiter bat ich um Auskunft bezüglich der Entstehung meines OLG-Urteils welches sich heute in den Händen von Frau Rechtsanwältin Kistner-Burger befindet unter Berücksichtigung der Tatsachen dass mir bisher sowohl vom damals zuständigen 'Betreuer als auch vom Betreuungsgericht Akteneinsicht bzw. Aushändigung einer Kopie der Akte verweigert wurde

diese Anzeige erstreckt sich mittlerweile weiter auf das SRH Langensteinbach, alle mich ambulant behandelnden Ärzte nebst der psychaitrischen Klinik Heidelberg und dem ZPI Mannheim.

Ich beantrage hiermit Sorge dafür zu tragen dass die Vernichtung von Dokumenten zur Beweisführung in den von mir genannten Fällen besorgt wird.
Ich selbst habe beim
AKD Ambulanter Krankenpflegedienst Karlsruhe GmbH
Hirschstr. 73,
76137 Karlsruhe AKD Karlsruhe
als Krankenschwester gearbeitet.
Als ich dort tätig war verließ uns der frisch ausgebildete Pflegedienstleiter. Er war nach den mir gegenüber getätigten Äußerungen der zweite Pflegedienstleiter welcher nach seiner abgeschlossenen Zusatzausbildung zur Pflegedienstleitung den AKD verließ. Ihm folgte auf Antrag des Eigentümers ein nicht zur Pflegedienstleitung ausgebildeter Krankenpfleger. Wie ich auf Nachfrage von Kolleginnen durch Mithören erfuhr ist es nur in absoluten Ausnahmefällen erlaubt einen ambulanten Krankenpflegedienst ohne Pflegedienstleitung zu führen. Nach eigener Aussage des Eigentümers hatte er einen sehr hohen Preis für die Genehmigung zur Weiterführung seines Pflegedienstes ohne Pflegedienstleitung zu zahlen.

Weiter wurde ich durch meine Betreuerinnen und die Verweigerung von Gehör der bisherigen mit meinem Fall beschäftigen Richter gezwungen unter menschenunwürdigen Verhältnissen in meiner jetzigen Wohnung zu vegetieren. Mittlerweile habe ich seit spätestens Januar 2010 keinen funktionierenden Kühlschrank mehr wodurch es letztes Jahr mehrmals zu Lebensmittelvergiftungen kam.

Ich bin übrigens magersüchtige Alkoholikerin. Seit 25 Jahren trocken und fast so lange abstinent vom zwanghaften Umgang mit Essen. Für jede weitere Diagnose fehlt bis heute der Beweis.

Da meine Kräfte hier erschöpft sind beende ich für heute meinen Vortrag.

Ich verbleibe für jetzt mit freundlichen Grüßen

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