Mittwoch, 17. August 2011

gesetzliche Betreuung - legale Entrechtung?: An die Beschwerdestelle des Justizministeriums des...

gesetzliche Betreuung - legale Entrechtung?: An die Beschwerdestelle des Justizministeriums des...: "Sehr geehrte Damen und Herren, 29.06.2011 gegen mehrere Richter am Be..."

An die Beschwerdestelle des Justizministeriums des Landes BW

Sehr geehrte Damen und Herren,

29.06.2011

gegen mehrere Richter am Betreuungsgericht tätig bzw. tätig gewesen möchte ich Beschwerde einlegen.

2002 wurde unter AZ XVII 543/2002 Betreuung eingerichtet beim Betreuungsgericht Karlsruhe. Sie wurde vom Betreuungsgericht Durlach übernommen.
Betreuung hatte ich nach postoperativer fachärztlicher Behandlungsverweigerung und Unterstützungsverweigerung meiner Krankenkasse, der AOK Mittlerer Oberrhein, beantragt nachdem ich infolge der aufgetretenen gesundheitlichen Schäden zur Erhaltung des Stillstands meiner Süchte als magersüchtige Alkoholikerin die Psychiatrie aufgesucht. Meine wohl durchaus behandlungsbedürftigen Hormonwerte wurden nicht beachtet. Ich wurde vor die Wahl gestellt Entlassung oder Zyprexa. Aus Angst vor einem Suchtrückfall in dessen Verlauf ich durchaus mit schwersten gesundheitlichen Schäden zu rechnen habe in dieser Kombination stimmte ich der Behandlung zu. Meinem Wunsch nach gesetzlicher Betreuung wurde entsprechend gesetzlicher Vorgaben Rechnung getragen. Ich erhielt Betreuung gegenüber Behörden, in finanziellen und Wohnungsangelegenheiten. Dank der Vertretung meiner Interessen in Wohnungsangegenheiten hatte ich binnen vier Wochen ohne jede Unterstützung aus meiner damaligen Wohnung auszuziehen. Einen Wohnberechtigungsschein beantragte ich selbst erfolgreich nachdem ich entsprechende Beratung im TAFF in Karlsruhe erhielt.
Ich zog in den Zuständigkeitsbereich des Betreuungsgericht Karlsruhe und kam so in die Zuständigkeit von Frau Richterin Merx. Vollständige Akteneinsicht habe ich erst jetzt.
Bisher war ich noch nicht in der Lage die gesamte Akte einzusehen. Allerdings fällt schon auf den ersten Seiten auf dass zunächst eine mir unbekannte Frau Hauck mehrmals als meine Betreuerin genannt wird. Ohne Betreuerwechsel wird dann Frau Haug als Betreuerin genannt.
In der Akte fehlt mein schriftlicher Nachweis persönlich in Kopie abgegeben dass eine postoperative Nachbehandlung nötig ist. Ebenfalls fehtl mein Vortrag dringend rechtliche Mittel gegen Rufschädigung einlegen zu können. Darüber hinaus fehlt mein Vortrag in der Psychiatrie Karlsruhe nachweislich falsch behandelt worden zu sein und so weiteren gesundheitlichen Schaden hier anderer Natur aber auch die Wahrnehmung und Interaktion negativ beeinflussend. Mein Wunsch auch hier Rechtsmittel einlegen zu wollen und diesbezüglich unterstützt zu werden führte zur Erweiterung der Betreuung auf Gesundheitsfürsorge nach nicht zeitlich korrekt dokumentiertem Betreuerwechsel. Es fehlt die Feststellung, dass meine Betreuerin Frau Haug nachweislich im gleichen Fall zweite EV abgab, von mir erwartete von 25,- DM im Monat nicht nur meinen Unterhalt zu bestreiten sondern auch noch die Telefonkosten zu tragen. Aus der Betreuungsakte geht hervor ich könne mit Geld nicht umgehen. Schulden habe ich vor allen Dingen aus unrechtem Verhalten was vom Landgericht Karlsruhe so angeblich festgestellt sei. Tatsache ist, dass das Landgericht Karlsruhe den zu meinen Gunsten vom Amtsgericht Karlsruhe beurteilten Vorgang ohne Anhörung sofort nach Prozesseröffnung zu meinen Ungunsten entschied und ich keine rechtliche Vertretung fand um weiter klagen zu können. Dank Verweigerung der Fachärzte wird nicht dokumenitert dass ich durch den Verdacht entstehenden genetisch bedingten und somit sehr aggressiven und schnell wachsenden Gebärmutterhalskrebs stark in meinen Handlungen eingeschränkt war.

Rechtsmittel gegen die Fachärzte konnte ich bis heute nicht einlegen. Die Akten werden nach meiner Erwartung demnächst vernichtet. Unwahrheit kann so ebenso leicht über mich verbreitet werden wie der Entzug von Rechtsmitteln weiter betrieben werden.

In der Betreuungsakte steht nicht dass ich nur unter Protest und nur veranlasst durch die Versicherung dann Unterstützung bei der Rehabiliation zu erhalten mit einem Behindertenausweis einverstanden war.

Meine neue Betreuerin Frau Rechtsanwältin Kistner-Burger hat mich umfangreich geschädigt dank vor allen Dingen zunächst Frau Richterin Merx. Jeder Versuch meinerseits wurde mit der Drohung eine Einweisung in eine psychiatrische geschlossene Anstalt zu veranlassen beantwortet.

Ihr Nachfolger war Richter Scheuven. Er gewährte mir Zugang zu insgesamt 97 Seiten meiner Betreuungsakte. Wie ich der Betreuungsakte bisher entnommen habe steht dort ich habe zur gesamten Akte Zugang gehabt. Die Betreuung wurde erweitert. Der Zugang zu meinem Konto wurde massiv erschwert. Nun erhielt meine Betreuerin eine EC-Karte. Meine wurde am gleichen Tag auf der Bank eingezogen. Ich erhielt dann auf meine Kosten ein Mal monatlich einen Kontoauszug mit regelmäßig 14-tägiger Verspätung. Ich hatte Gewerbe für Internettägkeit angemeldet. Auf meine Beschwerde beim Amtsgericht erhielt ich keine Reaktion.

Dann forderte mich eine weitere Richterin auf der Aufhebung der Betreuung durch persönliches Erscheinen zuzustimmen. Mittlerweile hatte ich auf eine Bewerbung als Krankenschwester nach eigener Rehabilitation schriftlich dass ich trotz Bedauern des Arbeitgebers nicht eingestellt werden könne. Mündlich erfuhr ich dort meine Betreuerin erlaube dies nicht. - Vorhergehende Tätigkeiten meiner Betreuerin zu meinen Ungunsten möchte ich erst nach Akteneinsicht kommentieren.
Ich bezog mittlerweile Rente unterhalb des Existenzminimums. Solange ich mir selbst Arbeit gesucht hatte erfolgreich war ich nicht auf weitere Unterstützung angewiesen.
Nun beantragte ich auf der zuständigen Behörde Grundsicherung. Der Antrag wurde mir ausgehändigt. Doch wurde mir gleich erklärt ausgefüllt würde er nur von Frau Rechtsanwältin Kistner-Burger entgegen genommen. Ich schickte ihn also per Einschreiben mit Rückschein zu inklusive der entsprechenden Dokumente. Frau Rechtsanwältin Kistner-Burger rief mich daraufhin an. Sie erklärte, ich solle mich nicht so anstellen. Ich habe doch nur 97,- Euro weniger als die Grundsicherung ausmache. Da lohne sich ein Antrag nicht. Sie weigere sich den abzugeben. Wie ich überhaupt dazu komme mir einzubilden sie würde auch nur irgend etwas für mich tun? Was ich mir eigentlich einbilde? Noch ein Schreiben von mir an sie und ich würde sofort in die Geschossene kommen.

Rechtsberatung habe ich mehrfach versucht zu erhalten, Antrag auf Rechtspfleger ebenfalls ergebnislos gestellt. Mir wurde mehrfach gesagt ich habe nur Anrecht auf rechtliche Unterstützung wenn ich gegen meine Betreuerin vorgehen wolle.

Nun war Frau Richterin Szymanski einige Wochen zuständig.Sie schlug Betreuerwechsel vor. Da ich es ablehne dass ein Betreuungsverein die Rechtsverstöße von Richterin von denen sie abhängig sind und betreuenden Rechtsanwälten übernehmen wurde mir eine neue Rechtsanwältin als Betreuerin am 15.04.2011 per Beschluss zugesprochen. Weiter wurde meine Beschwerde in der ich mich als Laiin auf einige Artikel des Grundgesetzes - unter anderem Artikel 1, Post- und Briefgeheimnis, Uvnerletzlichkeit der Wohnung, 19 beziehe an das Landgericht weiter gereicht.
Die Richterin sprach mir zwar mündlich das Recht auf Akteneinsicht zu. Ebenso versprach sie mir Unterstütung um an Kopie meiner Krankenakten zu kommen damit ich fachliche Gegenargumente vorlegen kann bzw. fachlich Falschbehandlung nach Behandlungsverweigerung nachweisen kann. Unterstützung bei der Erlangung des Existenzminimums wurde mir ebenso mündlich zugesagt. Allerdings habe ich bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Betreuungsgericht keinen glaubhaften Betreuungsrichter nachweisbar erlebt. Erst als ich Nachricht vom Landgericht erhielt war für mich die Möglichkeit erkennbar nun den Rechtsweg einschlagen zu können.

Das Landgericht Karlsruhe teilte mir mit binnen zwölf Wochentagen bestehe die Möglichkeit schrifltich Stellung zu beziehen. Grobe Rechcherche im Internet sagt mir mit Urteil auf Bundesebene mindestens vier Wochen zu. Ebenfalls wird dort - vorausgesetzt ich verstehe dies in meiner hochgradigen gesundheitlichen Schädigung richtig - zu dass dieser Zetipunkt frühestens einsetzt ab dem Zeitpunkt wo ich rechtlichen Beistand zur Seite habe.

Meine am 15.04.2011 per Beschluss eingesetzte Betreuerin habe ich bis heute nicht gesehen. Telefonisch ist sie nicht zu erreichen.

Meine Benachrichtigung über die Rentenanpassung zum 01.07.2011 ist fehlerhaft. Widerspruch kann ich dank Unterrichtung im Internet nicht selbst einlegen. Schriftlich würde ich mich aus Erfahrung nur per Einschreiben mit Rückschein mit ihr in Verbindung setzen. Ich habe aber dem Landgericht noch manches Papier in dreifacher Ausfertigung vorzulegen. Ich soll nach Auskunft gefunden im Internet zeitgleich auch das zuständige Betreuungsgericht in Kenntnis setzen. Also jeweils vier Kopien vorlegen.

Nun habe ich ausgeführt gegenüber dem Betreuungsgericht dass meine Anorexia nervoa unter den jetzigen Umständen vor dem Ausbruch akut steht. Dass ich mich weigere unter Einsatz meines Lebens in fachärztliche Behandlung zu gehen. Es ist ja immerhin nicht die Ursache wie ich wohl kaum ausführen muss dem Betreuungsgericht gegenüber. Ich habe versprochen mich unter Einsatz von Leib und Leben vor der Gabe von wahrnehmungsverändernden Medikamenten zu schützen.

Festzustellen habe ich noch dass ich mehrfach bestohlen wurde in den vergangenen Jahren. Weder wurde Strafanzeige entgegen genommen noch war meine Betreuerin bereit die Wohnung aufzusuchen um sich von den Tatsachen zu überzeugen. So wurde mir meine gesamte Geldbörse inklusive Ausweis der Badischen Landesbibliothek gestohlen wodurch mir der Zugang zu haptisch festgehaltenem Recht nicht mehr möglich ist. Ich weiß, dass das im Internet recherchierbare Recht nicht verbindlich ist.

Mir wurde aber im Rahmen dieser Vorfälle auf meine Beschwerde ein neues Gurtachten aufgezwungen welches mir nun Paranoia attestiert. Mein Hinweis auf das im März 2008 vom Bundesverfassungsgericht gefällt Urteil in vergleichbarem Fall ebenfalls zu Tätigkeiten der hier Involvierten Behörden und halböffentlichen staatlichen Stellen. Damals wurde der Klagenden Recht und Schadenersatz zuerkannt. Auch damals war eine Rechtsanwältin zur Betreuerin bestellt worden. Auch damals war diese von Genannten unterstützt worden. Soweit mir bekannt handelt es sich ebenfalls um eine gelernte Krankenschwester und ledige Frau. Soweit mir bekannt handelt es sich ebenfalls um eine trockene Alkoholikerin ohne Nutzung von Medikamenten. Die damals gutachtende Fachärztin hat sich mir verweigert. Die Klinik Heidelberg verweigert verantwortet durch den Chef eine Behandlung. Das aufgesuchtge ZI Mannheim bescheinigt zwar eine Traumatisierung, blendet aber selbst auf Anfrage per Einschreiben mit Rückschein sowohl die Tatsache aus dass ich am genannten Tag meinen Termin verpasst hatte und deshalb in die Notfallambulanz kam ebenso wie meine Suchterkrankungen.

Ich möchte weiter ausführen dass laut Aussage Richterin Szymanski dem Betreuungsgericht bekannt ist dass ich seit nun über drei Jahren nur noch abfließendes Wasser in Dusche und WC habe, mein Kühlschrank seit Januar 2010 defekt ist.


Ich glaube nicht dass es statthaft ist um Abhilfe zu bittten .Es könnte mir immerhin Selbstmordgefährdung unterstellt werden. Ich fordere also Abhilfe.

Weiter möchte ich mich beschweren dass mir gestern erklärt wurde Frau Richterin Szymanski sei seit unbekannter Zeit nicht mehr zuständig. Frau Richterin Mohr bearbeite die Akten bis 01.07.2011 mindestens. Mir ist auf alle Fälle bekannt dass viele Betreute gar nicht mehr bei Gericht erscheinen da wir eh nicht angehört werden, unsere Interessen nicht berücksichtigt werden. Mindestens zu Viert versuchen wir nun vor dem Landgericht unsere Rechte einzufordern. Wenn auch die anderen in einer Situaition wie der meinen sind kann dies nur als weiterer Versuch verstanden werden rechtliches Gehör unmöglich zu machen.

Darüber hinaus bitte ich darum Sorge dafür zu tragen dass es in Zukunft nicht mehr zu stundenlangen themenfremder aufgezwungener Diskussionen durch Mitarbeiter sowohl des Betreuungsgerichts als auch des Landgericht kommt. Beim Landgericht ist hier dieser Mensch an der Information zu nennen. Infolge seines auffälligen Verhaltens erlitt ich einen leichten Nervenzusammenbruch. - Vielen Dank. Ich habe in den 25 Jahren meiner Trockenheit gelernt OHNE wahrnehmungsverändernde Drogen jeder Art damit umzugehen. Und war bisher nachweislich erfolgreich.



Mit freundlichen Grüßen bitte ich um Verständnis für meinen vielleicht nicht ganz korrekten Vortrag dessen Hintergrund sich aus dem Vortrag ergibt



Renate Gran
Hallesche Allee 19
76139 Karlsruhe
AZ XVII 543/2002


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Das Gericht benachtichtigt mich per Brief die Beschwerde an das Amtsgericht weiter gegeben zu haben.

Vom Amtsgericht erhalte ich Bescheid, die Beschwerde sei dort eingegangen. Es werde Akteneinsicht genommen und darüber entschieden sobald die Akte dem Gericht vorliege. Das Gericht komme von selbst auf mich zu.

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Das Landgericht hatte ja einen Rechtspfleger bestellt. Zunächst war mir das gar nicht aufgefallen. Es ging wohl nicht in meinem Kopf. Jedenfalls ist er nur für die Frage einbestellt ob ich einer Betreuung bedarf oder nicht.

Herr Hellmann klingelte ja dann eines schönen Mittags unangemeldet bei mir und wollte sofort in meine Wohnung um zu überprüfen ob ich bedürftig sei oder nicht. Natürlich habe ich ihm den Zutritt verweigert wenn er sich nicht vorher mit mir in Verbindung setzen kann. Da steht ein wildfremder Mensch vor dem Haus. Nicht mal alleine. Eine junge Frau war dabei. - Sie begegnen mir immer mindestens zu Zweit. - Ich erklärte ihm, er sei doch wohl nicht nur für die Beurteilung meiner Bedürftigkeit da. Mir stehe doch juristischer Beistand zu vor Gericht. Dazu sei er nicht bestellt. Auf meine Bitte hin warf er mir in den Briefkasten eine Visitenkarte ein. Er erklärte mir, ich könne mich klar ausdrücken und deshalb habe er den Eindruck ich bedürfe keiner Betreuung. Weiter erklärte er mir, er habe meine neue Betreuerin angerufen. Sie habe erklärt, sie habe keine Zeit. Das werde er dem Landgericht mitteilen. Worauf ich ihm erklärte, ich würde Schaden erleiden wenn sie nicht einen Widerspruch gegen den Rentenanpassungsbescheid einlege. Das habe ich dem Amtsgericht doch geschrieben wie der Widerspruch laute. Sie müsse ihn doch nur schreiben und abschicken. Da eben die RV nachweislich nicht auf mich reagiert. (Dank der Art der Betreuung.)

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An poststelle@jum.bwl.de
Datum 8. August 2011 12:05
Betreff Eilbeschwerde in Sachen AZ XVII 543/2002, AZ 11 T 177/11, Ihr Schreiben vom 13.07.2011

Guten Tag,

am 29.06.2011 war ich erneut beim Amtsgericht Karlsruhe vorstellig da Widerspruch gegen den Bescheid zur Rentenanpassung ab 01.07.2011 eingelegt werden muss um Schaden in Höhe von 8,50 Euro monatlich abzuwenden.
Das Dokument wurde mir als abgegeben im Doppel bescheinigt. Ich sprach dann noch mit Frau Richterin Morh, welche angeblich in Vertretung für gesetzliche Betreuung für die Buchstaben A - K zuständig sei. Während diese mir erklärte, sie habe keine Zeit sich mit den gesetzlichen Betreuungen zu befassen oder auch nur mein Schreiben zur Kenntnis zu nehmen entnahm sie mir mein Dokument. Auf den Protest der Rechtspflegerin hin erklärte sie das mache nichts. Dann werde eben in der Betreuungsakte vermerkt ich sei aggressiv geworden. Dabei bin ich einen Schritt zurück gettreten als mir das Schreiben aus der Hand gerissen wurde.

Ich lege hiermit dringende Beschwerde ein. Auch wenn noch so oft in der Betreuungsakte oder sonstwo behauptet wird ich sei aggressiv geworden:
Bisher fehlen außer den Behauptungen, Unterstellungen alle Beweise. Jede Notstandsabwehrnötigung war bisher vergeblich.

In Folge diesen Vorfalls schaffte ich es dann immerhin am 07.07.2011 bei einem Facharzt vorstellig zu werden.
https://picasaweb.google.com/home?hl=de
Hier finden Sie das Ergebnis.

Ich bitte dringend um Abhilfe.



Das Landgericht Karlsruhe hat mit Beschluss vom 29.06.2011 Herrn Ralf Hellmann als meinen berufsmäßigen Pfleger für das Verfahren bestellt.
Dieser erschien unangemeldet eines morgens und begehrte Zugang zu meiner Wohnung. Er erklärte, er sei nur vom Gericht bestellt um festzustellen ob ich weitere Betreuung benötige. Für das Verfahren sei er nicht bestellt. So wie ich mich ausdrücke benötige ich allerdings nach seinem Eindruck keine Betreuung und dies werde er dem Landgericht mitteilen.
Hier stellt sich nir die Frage, ob ich als einerseits so kranke Person dass ich seit Jahren in Zwangsrente bin Ihnen oder dem Landgericht ein 2010 zu dieser Frage gefälltes Urteil des Bundesgerichtshofs Karlsruhe suchen soll oder dies bereits wieder als Aggression ausgelegt wird zu meinen Ungunsten.
Ich bitte um dringende Antwort.


Am Dienstag, 09 August, 10:00 Uhr, Saal 131
habe ich Termin vor dem Landgericht Karlsruhe.
Ich soll wohl ohne rechtliche Vertretung vor dem Landgericht erscheinen. Dazu sehe ich mich nicht in der Lage.
Ich bitte dringend dies dem Landgericht mitzuteilen.
Weiter erkläre ich hiermit, dass ich mich in Notstandsabwehr dazu genötigt sehe.
Ich bin keine Volljuristin. Ich bin Krankenschwester und Industriekauffrau.
Nachdem Frau Richterin Mohr es als selbstverständlich bezeichnete mich zu bestehlen und anschließend in der Betreuungsakte den Vermerk von Aggression meinerseits ankündigte und aufgrund der Äußerungen Herrn Hellmann mir gegenüber aber auch angesichts der Tatsache, dass ich nun auch dem Landgericht vergeblich Anzeige von Behandlungsfehler durch die Ps
Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass die mich falsch behandelnde Psychiatrie Karlsruhe nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu einem vergleichbaren Fall im März 2008 ohne jede polizeiliche Überprüfung auf Wunsch des Richter Scheuven, laut Aussage der gutachtenden Ärztin nach Diktat der mich wiederholt schädigenden und bedrohenden Rechtsanwätlin Kistner-Burger, Paranoia unterstellte.
Weiter möchte ich darauf verweisen, dass mir der Zugang zu der Krankenakte bisher verweigert wird. Ein Gegengutachten kann also nicht erstellt werden. Das könnte immerhin Gründe haben.

Ich setze Sie hiermit darüber in Kenntnis, dass seit Jahren unüberprüft die Unversehrtheit meiner Wohnung nicht mehr gewährleistet ist.
Weiter setze ich Sie darüber in Kenntnis, dass laut Aussage Filialleiter Nuss der BBBank e.G. Karlsruhe mir gegenüber Richter Scheuven entschied der Postverkehr mit der Bank dürfe nicht mehr über mich laufen. Weiter wurde dank Richter Scheuven Frau Rechtsanwältin Kistner-Burger eine EC-Karte zugesprochen welche ich nach Beendigung der Betreuung bisher ebenso wenig erhalten habe wie den von mir im September 2005 ausgehändigten Schlüssel zur Wohnung Hallesche Allee 19 Nr. 19, welcher auch die Haustür aufschließt. Darüber hinaus ist Frau Rechtsanwältin Kistner-Burger im Besitz der Urkunde eines Oberlandesgerichtsurteils wonach mir monatlich von meinem geschiedenen Ehemann 250,- Euro zustehen welche ich nicht erhalte und dessen Einforderung mir unmöglich gemacht wird bisher wobei bereits Frau Haug, SFK Karlsruhe und ehemalige gesetzliche Betreuerin, die Akte von von mir gewählten Rechtsanwalt Koch, Titisee-Neustadt, hinter meinem Rücken gegen meinen Willen angefordert hatte.
Ich unterstelle hier absichtliche Entrechtung von seiten der Betreuungsbehörde und bitte um dringende Abhilfe.

Die mir 2008 ausgehändigte EC-Karte wurde bei der ersten Benutzung 2008 einbehalten ohne Begründung. Zumindest mir gegenüber. Seither erhalte ich, auch jetzt noch, von Frau Rechtsanwältin Kistner-Burger irgendwann etwa ein Mal im Monat einen Kontoauszug für welchen mein Konto belastet wird.
Ich unterstelle hier absichtliche Schädigung und bitte um Abhilfe.

Bereits im Oltober 2005 wurde mir mein abgeschlossenes Fahrrad gestohlen. Die benachrichtige gesetzliche Betreuerin Frau Rechtsanwältin Kistner-Burger sagte fernmündlich zu Strafanzeige zu erstatten, erklärte aber auf meine telefonische Nachfrage drei Monate später natürlich habe sie nichts unternommen. Ich solle mich damit abfinden dass ich nichts mehr bekomme.
Tatsächlich bekomme ich nichts mehr. Allerdings scheint es üblich geworden zu sein mich weiter zu schädigen wage ich es um meine Rechte mit meinen Möglichkeiten im Rahmen geltenden Rechts zu kämpfen.
So habe ich seit Dezember 2008 keinen Wasserabfluss in der Küche mehr und im Waschbecken im Bad. Es fließt nur noch Wasser in Dusche und WC ab. Die psychische Belastung empfinde ich als enorm. Abgesehen davon dass ich es als ständige Aggression empfinde und gewungen bin dieser ständig ausgesetzt zu sein.
Ich beantrage Abhilfe. Hier vor allen Dingen erwarte ich dass mir erklärt wird wie dies geschehen konnte habe ich doch noch am Vorabend beide Stellen ungestört nutzen können. Auch schlug jeder Versuch meinerseits Abhilfe zu schaffen sowohl mit einer Spirale als auch mit chemischen Mitteln fehl. Allerdings war am 27.01.2010 ein Handwerker im Haus welcher sich lautstark darüber bescvhwerte von unten arbeiten zu müssen stehe eine "Die" auf dem Balkon und rauche. Da ich die einzige Person im Haus bin welche auf dem Balkon raucht mag ich gemeint gewesen sein.
Ich bitte dringend um Beantwortung der Frage was da geschehen ist auf wessen Veranlassung mit welchem Ergebnis.


Ich muss hier enden.

Ich bitte dringend um rechtliches Gehör, fachliche Überprüfung der zu meinem Schaden erfolgten Rechtsverstöße


Renate Gran

-------------------------------------------------------------------

Keine Reaktion


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Ja. Entschuldigung. Es ist zeitlich nicht geordnet. Ich bin froh es jetzt einstellen zu können.

An Betreuungsgericht 05.04

Sehr geehrte Richterin,


bei Frau Richterin Merx war ich vorstellig mit dem Nachweis dass meine Betreuerin Frau Haug von mir schriftlich verlangte, von monatlich 25,- DM zu leben und davon noch die Telefonrechnung zu tragen. In diesem Zusammenhang machte ich darauf aufmerksam

1. dass ich Strafanzeige wegen versuchten Mordes gegen die Kassenärztliche Vereinigung Nordbaden zu erstatten habe verbunden mit Anzeige wegen Behandlungsverweigerung in der Zeit vom 24.12.2000 bis einschließlich 06.01.2001 verbunden mit der Anzeige der folgenden Körperverletzung in mehreren Fällen bis hin zum Entzug von Grund- wenn nicht gar Menschenrechten:

2. dass ich Strafanzeige gegen Mitglieder der Anonymen Alkoholiker zu stellen habe wegen Rufmord mit dem Ziel die Ausübung von Arbeit unmöglich zu machen und damit mit dem Ziel mir mein Grundrecht auf Arbeit zu nehmen;

3. dass ich Strafanzeige wegen Körperverletzung und Behandlungsverweigerung gegen die Psychiatrie Karlsruhe zu stellen habe durch Missachtung meiner Grundrechte und vorliegender Vorgeschichte und aktueller Blutwerte;

4. weiter bat ich um Auskunft bezüglich der Entstehung meines OLG-Urteils welches sich heute in den Händen von Frau Rechtsanwältin Kistner-Burger befindet unter Berücksichtigung der Tatsachen dass mir bisher sowohl vom damals zuständigen 'Betreuer als auch vom Betreuungsgericht Akteneinsicht bzw. Aushändigung einer Kopie der Akte verweigert wurde

diese Anzeige erstreckt sich mittlerweile weiter auf das SRH Langensteinbach, alle mich ambulant behandelnden Ärzte nebst der psychaitrischen Klinik Heidelberg und dem ZPI Mannheim.

Ich beantrage hiermit Sorge dafür zu tragen dass die Vernichtung von Dokumenten zur Beweisführung in den von mir genannten Fällen besorgt wird.
Ich selbst habe beim
AKD Ambulanter Krankenpflegedienst Karlsruhe GmbH
Hirschstr. 73,
76137 Karlsruhe AKD Karlsruhe
als Krankenschwester gearbeitet.
Als ich dort tätig war verließ uns der frisch ausgebildete Pflegedienstleiter. Er war nach den mir gegenüber getätigten Äußerungen der zweite Pflegedienstleiter welcher nach seiner abgeschlossenen Zusatzausbildung zur Pflegedienstleitung den AKD verließ. Ihm folgte auf Antrag des Eigentümers ein nicht zur Pflegedienstleitung ausgebildeter Krankenpfleger. Wie ich auf Nachfrage von Kolleginnen durch Mithören erfuhr ist es nur in absoluten Ausnahmefällen erlaubt einen ambulanten Krankenpflegedienst ohne Pflegedienstleitung zu führen. Nach eigener Aussage des Eigentümers hatte er einen sehr hohen Preis für die Genehmigung zur Weiterführung seines Pflegedienstes ohne Pflegedienstleitung zu zahlen.

Weiter wurde ich durch meine Betreuerinnen und die Verweigerung von Gehör der bisherigen mit meinem Fall beschäftigen Richter gezwungen unter menschenunwürdigen Verhältnissen in meiner jetzigen Wohnung zu vegetieren. Mittlerweile habe ich seit spätestens Januar 2010 keinen funktionierenden Kühlschrank mehr wodurch es letztes Jahr mehrmals zu Lebensmittelvergiftungen kam.

Ich bin übrigens magersüchtige Alkoholikerin. Seit 25 Jahren trocken und fast so lange abstinent vom zwanghaften Umgang mit Essen. Für jede weitere Diagnose fehlt bis heute der Beweis.

Da meine Kräfte hier erschöpft sind beende ich für heute meinen Vortrag.

Ich verbleibe für jetzt mit freundlichen Grüßen

einige Dokumente - Hilfe erwünscht























































Ich war so fertig dass ich nicht mehr in der Lage war mit meinem eigenen Gerät Kopien zu erstellen. Es klappte schlicht nicht. Wie schon öfter in der Vergangenheit.








































Montag, 8. August 2011

Guten Tag,

ich habe in der Vergangenheit öfter mit Ihnen Kontakt gesucht. Zuletzt telefonisch. Da wurde mir geraten nachzuweisen dass ich hier in Karlsruhe vorstellig war wegen der Zahlung meiner Mitgliedsbeiträge.
Ich verweise auf Anhang VDK KA 06.05,2005

Tatsächlich bin ich seit 14.11.2001 unter bemerkenswerter Betreuung. Frau Haug, meine erste Betreuerin, hat z.B. zwei Mal in gleicher Angelegenheit eine EV in meinem Namen und zu meinen Lasten abgegeben.
Ich verweise auf Anhänge Auflistung Schulden

Zur Zeit versuche ich verzweifelt irgendwo Unterstützung zu erhalten. Ich veröffentliche unter turtelanchri so schnell ich in der Lage bin die Dokumente einzuscannen.

Sollten Sie nach Überprüfung zu der Ansicht gelangen, ich dürfe meine Mitgliedsbeiträge rückwirkend zahlen, so möchte ich darauf hinweisen, dass ich dazu in der Lage bin. Ich habe noch ein Konto auf welches bisher meine gesetzliche Vertretung noch keinen Zugriff hat. Es ist also Geld vorhanden dort.
Allerdings bitte ich um Verständnis dass ich nur dann Interesse an einer Mitgliedschaft habe wenn mir auch Unterstützung zugesagt wird. Als ich an jenem Tag beim VDK war wurde ich von dem dortigen Rechtsanwalt regelrecht angebrüllt. Der Unterzeichner erklärte mir gegenüber auf Nachfrage meine Mitgliedsbeiträge seien bezahlt. Eine Bescheinigung könne nicht ausgestellt werden da diese nur in Stuttgart erhältlich sei. Sie würden sich aber darum kümmern. Danach hörte ich nichts mehr vom VDK, wurde aber in zunehmendem Maße von den mir gegenüber Fürsorgepflichtigen bedroht.

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen in der Hoffnung diesmal eine Antwort zu erhalten welche mehr beinhaltet



Renate Gran





Eilbeschwerde AZ XVII 543/2002, 11 T 177/11, Ihr Schreiben an mich vom 13.07.2011

Guten Tag,

am 29.06.2011 war ich erneut beim Amtsgericht Karlsruhe vorstellig da Widerspruch gegen den Bescheid zur Rentenanpassung ab 01.07.2011 eingelegt werden muss um Schaden in Höhe von 8,50 Euro monatlich abzuwenden.
Das Dokument wurde mir als abgegeben im Doppel bescheinigt. Ich sprach dann noch mit Frau Richterin Morh, welche angeblich in Vertretung für gesetzliche Betreuung für die Buchstaben A - K zuständig sei. Während diese mir erklärte, sie habe keine Zeit sich mit den gesetzlichen Betreuungen zu befassen oder auch nur mein Schreiben zur Kenntnis zu nehmen entnahm sie mir mein Dokument. Auf den Protest der Rechtspflegerin hin erklärte sie das mache nichts. Dann werde eben in der Betreuungsakte vermerkt ich sei aggressiv geworden. Dabei bin ich einen Schritt zurück gettreten als mir das Schreiben aus der Hand gerissen wurde.

Ich lege hiermit dringende Beschwerde ein. Auch wenn noch so oft in der Betreuungsakte oder sonstwo behauptet wird ich sei aggressiv geworden:
Bisher fehlen außer den Behauptungen, Unterstellungen alle Beweise. Jede Notstandsabwehrnötigung war bisher vergeblich.

In Folge diesen Vorfalls schaffte ich es dann immerhin am 07.07.2011 bei einem Facharzt vorstellig zu werden.
https://picasaweb.google.com/home?hl=de
Hier finden Sie das Ergebnis.

Ich bitte dringend um Abhilfe.



Das Landgericht Karlsruhe hat mit Beschluss vom 29.06.2011 Herrn Ralf Hellmann als meinen berufsmäßigen Pfleger für das Verfahren bestellt.
Dieser erschien unangemeldet eines morgens und begehrte Zugang zu meiner Wohnung. Er erklärte, er sei nur vom Gericht bestellt um festzustellen ob ich weitere Betreuung benötige. Für das Verfahren sei er nicht bestellt. So wie ich mich ausdrücke benötige ich allerdings nach seinem Eindruck keine Betreuung und dies werde er dem Landgericht mitteilen.
Hier stellt sich nir die Frage, ob ich als einerseits so kranke Person dass ich seit Jahren in Zwangsrente bin Ihnen oder dem Landgericht ein 2010 zu dieser Frage gefälltes Urteil des Bundesgerichtshofs Karlsruhe suchen soll oder dies bereits wieder als Aggression ausgelegt wird zu meinen Ungunsten.
Ich bitte um dringende Antwort.


Am Dienstag, 09 August, 10:00 Uhr, Saal 131
habe ich Termin vor dem Landgericht Karlsruhe.
Ich soll wohl ohne rechtliche Vertretung vor dem Landgericht erscheinen. Dazu sehe ich mich nicht in der Lage.
Ich bitte dringend dies dem Landgericht mitzuteilen.
Weiter erkläre ich hiermit, dass ich mich in Notstandsabwehr dazu genötigt sehe.
Ich bin keine Volljuristin. Ich bin Krankenschwester und Industriekauffrau.
Nachdem Frau Richterin Mohr es als selbstverständlich bezeichnete mich zu bestehlen und anschließend in der Betreuungsakte den Vermerk von Aggression meinerseits ankündigte und aufgrund der Äußerungen Herrn Hellmann mir gegenüber aber auch angesichts der Tatsache, dass ich nun auch dem Landgericht vergeblich Anzeige von Behandlungsfehler durch die Ps
Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass die mich falsch behandelnde Psychiatrie Karlsruhe nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu einem vergleichbaren Fall im März 2008 ohne jede polizeiliche Überprüfung auf Wunsch des Richter Scheuven, laut Aussage der gutachtenden Ärztin nach Diktat der mich wiederholt schädigenden und bedrohenden Rechtsanwätlin Kistner-Burger, Paranoia unterstellte.
Weiter möchte ich darauf verweisen, dass mir der Zugang zu der Krankenakte bisher verweigert wird. Ein Gegengutachten kann also nicht erstellt werden. Das könnte immerhin Gründe haben.

Ich setze Sie hiermit darüber in Kenntnis, dass seit Jahren unüberprüft die Unversehrtheit meiner Wohnung nicht mehr gewährleistet ist.
Weiter setze ich Sie darüber in Kenntnis, dass laut Aussage Filialleiter Nuss der BBBank e.G. Karlsruhe mir gegenüber Richter Scheuven entschied der Postverkehr mit der Bank dürfe nicht mehr über mich laufen. Weiter wurde dank Richter Scheuven Frau Rechtsanwältin Kistner-Burger eine EC-Karte zugesprochen welche ich nach Beendigung der Betreuung bisher ebenso wenig erhalten habe wie den von mir im September 2005 ausgehändigten Schlüssel zur Wohnung Hallesche Allee 19 Nr. 19, welcher auch die Haustür aufschließt. Darüber hinaus ist Frau Rechtsanwältin Kistner-Burger im Besitz der Urkunde eines Oberlandesgerichtsurteils wonach mir monatlich von meinem geschiedenen Ehemann 250,- Euro zustehen welche ich nicht erhalte und dessen Einforderung mir unmöglich gemacht wird bisher wobei bereits Frau Haug, SFK Karlsruhe und ehemalige gesetzliche Betreuerin, die Akte von von mir gewählten Rechtsanwalt Koch, Titisee-Neustadt, hinter meinem Rücken gegen meinen Willen angefordert hatte.
Ich unterstelle hier absichtliche Entrechtung von seiten der Betreuungsbehörde und bitte um dringende Abhilfe.

Die mir 2008 ausgehändigte EC-Karte wurde bei der ersten Benutzung 2008 einbehalten ohne Begründung. Zumindest mir gegenüber. Seither erhalte ich, auch jetzt noch, von Frau Rechtsanwältin Kistner-Burger irgendwann etwa ein Mal im Monat einen Kontoauszug für welchen mein Konto belastet wird.
Ich unterstelle hier absichtliche Schädigung und bitte um Abhilfe.

Bereits im Oltober 2005 wurde mir mein abgeschlossenes Fahrrad gestohlen. Die benachrichtige gesetzliche Betreuerin Frau Rechtsanwältin Kistner-Burger sagte fernmündlich zu Strafanzeige zu erstatten, erklärte aber auf meine telefonische Nachfrage drei Monate später natürlich habe sie nichts unternommen. Ich solle mich damit abfinden dass ich nichts mehr bekomme.
Tatsächlich bekomme ich nichts mehr. Allerdings scheint es üblich geworden zu sein mich weiter zu schädigen wage ich es um meine Rechte mit meinen Möglichkeiten im Rahmen geltenden Rechts zu kämpfen.
So habe ich seit Dezember 2008 keinen Wasserabfluss in der Küche mehr und im Waschbecken im Bad. Es fließt nur noch Wasser in Dusche und WC ab. Die psychische Belastung empfinde ich als enorm. Abgesehen davon dass ich es als ständige Aggression empfinde und gewungen bin dieser ständig ausgesetzt zu sein.
Ich beantrage Abhilfe. Hier vor allen Dingen erwarte ich dass mir erklärt wird wie dies geschehen konnte habe ich doch noch am Vorabend beide Stellen ungestört nutzen können. Auch schlug jeder Versuch meinerseits Abhilfe zu schaffen sowohl mit einer Spirale als auch mit chemischen Mitteln fehl. Allerdings war am 27.01.2010 ein Handwerker im Haus welcher sich lautstark darüber bescvhwerte von unten arbeiten zu müssen stehe eine "Die" auf dem Balkon und rauche. Da ich die einzige Person im Haus bin welche auf dem Balkon raucht mag ich gemeint gewesen sein.
Ich bitte dringend um Beantwortung der Frage was da geschehen ist auf wessen Veranlassung mit welchem Ergebnis.


Ich muss hier enden.

Ich bitte dringend um rechtliches Gehör, fachliche Überprüfung der zu meinem Schaden erfolgten Rechtsverstöße


Renate Gran

Mittwoch, 27. Juli 2011

Innenministers Ruf nach mehr Sicherheit vor Terroristen und Extremisten

Es mutet schon mehr als seltsam an:

Irgendwo auf der Welt geschieht eine extreme Tat eines interessanten Subjektes. Und schon wird nach mehr Sicherheit, mehr und längerer Überwachung gerufen. Regelmäßig vom Innenminister der Bundesrepublik Deutschland.


Bei Herrn Schäuble ging ich ja noch schlicht davon aus:

Dem Mann täte eine Traumatherapie auch heute noch sehr gut. Aber da hat er wohl reichlich Schiss vor. Es würde ja immerhin bedeuten sich mit sich selbst auseinander zu setzen, mit Gefühlen. Womöglich noch nit eigenen. Könnte Herr Schäuble dies wäre er unserem Land schon lange als Abgeordneter und Minister erspart geblieben.

Nun gut. Das ist meine persönliche Meinung zu diesem Menschen. Sie ist oberflächlich dargestellt hier. Seit der sogenannten Spendenaffäre bin ich nicht nur mit diesem Subjekt fertig. Betrachte es als eine schlichte Schande was geschah und geschieht. Für unser Land. In Anbetracht des Rechtsstaatsprinzips.

Sein Kumpel und Herr, ein gewisser Kohl, wurde sogar vom Bundesverfassungsgericht vor Strafverfolgung aus nationalen Interessen heraus geschützt. Was ich nun gar nicht verstehe. Was, bitte, spricht dagegen dem Deutschen Volk zu vermitteln dass wir immer noch Besatzungsmächten gegenüber verpflichtet sind? Doch absolut Nichts außer Großkotzerei. Dass es da Verträge geben mag welche nicht an die Öffentlichkeit gehören leuchtet sogar einer so schrägen Person wie mir ein. Nichts destotrotz ist die Frage nicht beantwortet wer die CDU gekauft hat. Und wir - wahrscheinlich - nie beantwortet werden.

Aber zurück zu diesem DSU-Minister.
Nun bläst er also in das gleiche Horn. Aus Sicherheitsgründen argumentiert er. Weil doch von so vielen bösen Menschen in diesem Land auszugehen ist.

Jau!!!

Ei, wo kommen die denn alle her, Herr Innenminister?
Ja wie wird denn ein Mensch extrem? Gar extrem gefährlich für die Allgemeinheit?

Ich kann da bei mir bleiben.

Seit ich in Baden-Württemberg lebe erlebe ich Rechtsverstöße. In der Regel waren sie nicht mal nachweisbar. Denn die Behörden welche sich die Ehre gaben und geben gegen geltendes Recht zu verstoßen brauchen dies nicht mal dokumentieren. Mir gegenüber jedenfalls nicht. Und ihre Büttel sind nur ihnen gegenüber Rechenschaft schuldig. Dürfen Lügenmärchen zu Papier bringen ohne dass ich auch nur die Möglichkeit habe die Erhebung von Fakten einzufodern.

Doch nun stehe ich dank einer Fehlbehandlung von vor ziemlich exakt 10 Jahren unter Betreuung. Und befinde mich in den Fängen des Amtsgerichts Karlsruhe.

Am 29.07.2011 war ich dort zuletzt persönlich vorstellig. Die Rentenversicherung hat mir einen neuen Rentenbescheid zugesandt. Die Berechnung ist fehlerhaft. Ich selbst kann dank meiner Betreuung keinen Widerspruch einlegen. Die RV reagiert nachweisbar nicht auf mich. Nun habe ich eine Betreuerin welche einem Rechtspfleger gegenüber telefonisch äußerte sie habe keine Zeit für mich. Ich jedenfalls kenne die Frau nicht ein Mal. Seit 15.04.2011 erhält sie monatlich eine Pauschale aus Steuergeldern um mir Schaden zuzufügen durch ihre Untätigkeit.
Also war ich am 29.07.2011 zum zweiten Mal mit einer schriftlichen Eingabe wegen eines fristgerechten Widerspruchs beim Amtsgericht vorstellig. Tatsächlich kam ich nach 11:30 Uhr. Die für mich zuständige Frau Affolter war bereits in ihrer Mittagspause. Ihre Kollegin im Nebenzimmer war so freundlich mir auf der Abschrift die Abgabe ausführlich förmlich zu bestätigen.
Nun machte ich den Fehler und wollte noch Frau Richterin Mohr persönlich auf die Dringlichkeit aufmerksam machen. Frau Richterin Mohr ist für gesetzliche Betreuungen nicht zuständig. Aber für die Buchstaben A - K war seit mindestens 14 Tagen kein Richter am Amtsgericht tätig. Frau Mohr wurde mir als Vertretung genannt.
Die Gespräche verlaufen immer gleich:
Ich werde nach den ersten Worten darauf aufmerksam gemacht dass mein Gegenüber viel zu tun habe und ich dies bitte berücksichtigen solle. Es wird von mir erwartet Rücksicht zu nehmen.
Diesmal argumentierte ich als Fürsorgeberechtigte gegenüber einer Fürsorgeverpflichteten. Darauf näherte sie sich mir bis auf wenige Zentimeter. Ich sah, dass die Rechtspflegerin auf dem Flur stand und versuchte Frau Mohr anzusprechen der Schriftsatz sei bereits bei ihr. Dort könne er gelesen werden.
Nach mehrmaliger Wiederholung dieser Tatsache entnahm mir Frau Mohr das abgestempelte Doppel. Ich trat einen Schritt zurück.
Dieses Hin und Her ob sie nun zuständig sei oder nicht, ob ich ein Anrecht darauf habe ihr zuzumuten sich der Angelegenheit auf irgendeine Art anzunehmen reichte mir. Nun noch den Diebstahl zu erleben war zu viel für mich.

Was hätte ich machen können?
In meiner Betreuungsakte behauptet offensichtlich eine gewisse Frau Rechtsanwältin Kistner-Burger, ich sei aggressiv. Aggressiv, weil ich wissen möchte warum die Polizei nicht gekommen ist als mein Fahrrad 2005 im Oktober aus der Tiefgarage gestohlen wurde.
Aggressiv weil ich erwartete dass Fingerabdrücke genommen wurden als im September und Oktober unter anderem Helmut Neumann, damals in der Fasanenstraße in Karlsruhe wohnhaft, mehrmals in meine Wohnung nachts eindrang mit einem offensichtlichen Schlüssel und meine Papiere durchwühlte. Er war in Begleitung eines anderen Mannes welchen ich das erste Mal auf der Feier 40-jähriges Bestehen der Anonymen Alkoholiker Karlsruhe gesehen hatte. Später dann bei Michelin in einem der Großraumbüros.
Aggressiv bin ich weil ich von ihr erwartete dass sie mir hilft an die Krankenakte von mir zu kommen. Das steht mir nicht zu. Ich habe nicht alle Tassen im Schrank erklärte mir diese Rechtsanwältin.
Aggressiv wohl auch weil ich immer noch existiere obwohl ich dank dieser Rechtsanwältin seit Jahren gezwungen bin unterhalb des Existenzminimums zu leben. Was ihr nur den Kommentar mir gegenüber fernmündlich wert war:
"Was wollen Sie denn? Das sind doch nur 97,- Euro die Sie im Monat weniger haben. Das sind doch nur Peanuts. Stellen Sie sich nicht so an und hören Sie endlich auf mich zu belästigen. Sonst muss ich Sie tatsächlich einweisen lassen."
Frau Rechtsanwältin Kistner-Burger, Kriegsstraße 181 in 76185 Karlsruhe war meine Beztreuerin.

Rechtsbeistand wird mir verweigert. Am 08.08.2011 soll ich nun beim Landgericht Karlsruhe drei Richtern gegenüber stehen und denen erklären was ich von all dem halte.
Ich war beim Facharzt. Psychische Überlastung.

Daraus resultiert dann schnell mal Aggression.


Ich bin nun ein Einzelfall. Ein Einzelfall, der körperliche Schmerzen tagelang empfindet werden nur wenige der Dokumente hier eingescannt.
Ich bin nicht die einzige Person auch nur hier in Karlsruhe.

Der Terror findet in diesem Land regelmäßig von für die Öffentliche Ordnung Zuständigen ausgeführt statt.


Als Innenminister wäre es wohl erst mal sinnvoll hier für Abhilfe zu sorgen.

Das bedeutet im Klartext:

Es kann einfach nicht sein dass mir aufgesuchte Rechtsanwälte direkt oder indirekt erklären sie können mich nicht vertreten da sie darauf angewiesen sind auch mal einen Prozess beim Amtsgericht Karlsruhe zu gewinnen. Sonst ist ihr Ruf und damit ihr Beruf bald weg.

Wer beruft Richter in ihr Amt?
Das Innenministerium eines Landes. Hier Baden-Württemberg. Auf Empfehlung der Generalstaatsanwaltschaft.

Tatsächlich wurde mir telefonisch erklärt ich solle ruhig mal vorbei kommen mit den Papieren welche ich habe. Die Staatsanwaltschaft werde prüfen.
Und vor dem Haus höre ich sie sich gegenseitig zurufen:
"Dann schauen wir mal was sie noch hat. Dann können wir entsprechend reagieren."

Ich bin also nicht zur Generalstaatsanwaltschaft. Vor dem Haus wohnen viele Mitglieder der Anonymen Alkoholiker, viele davon in gehobener Position in Karlsruhe tätig. Das muss so sein. Richterin Pegurét hat sich hier auf der Stra0e besprochen was sie machen kann und soll und darf. Durchaus laut. Nachgefragt was ihr erlaubt ist.
Richterin Szymanski ebenfalls.
Beide nacheinander für mich zuständig.
Aktuelle soll nun eine Neue da sein.
Es wird mir also zugemutet dieses Haus, in dem ich von einer Richterin bestohlen wurde, aufzusuchen.

Was wird die nächste Straftat sein welche ich ungestraft über mich ergehen lassen soll?


Terroristen?

Was ist überhaupt Terrorismus?

Die Vorfälle in Norwegen waren zunächst terroristisch.
Dann stellte sich heraus der Täter bezieht sich nicht auf den Koran.
Komisch. Jetzt ist es kein Terrorismus mehr.

Terrorismus ist also nur das was Menschen an Verbrechen begehen gegen andere Menschen die sich auf den Koran beziehen.

Und alle anderen Straftaten?
Sie sind einfach nur Straftaten. Harmlos im Gegensatz zu Terrorismus.

Oh. Ich vergaß ganz:
Extremisten.

Aber ach:
Die gibt es ja Rechts und Links.

Und der Terrorismus dem ich ausgesetzt bin?
Ach so. Das ist keiner. Den soll ich erst mal nachweisen.


Am 08.08.2011 werde ich erfahren, ob der Entlassungsbericht der Vincentius-Kliniken nach Hysterektomie, welcher mir im Orginimal beim Landgericht entnommen wurde, ordnungsgemäß in der Akte als hinzugefügt im Jahr 2011 aufgeführt ist oder dort auftaucht, wo ich ihn in Kopie Richterin Merx aushändigte: 2002 bei unserem zweiten Gespräch über welches ich kein Protokoll in der Akte fand.

Tatsächlich habe ich noch andere Dokumente. Welche ich Richterin Merx in Kopie übergab. Und welche in der Akte nicht auftauchen.

Wie um alles in der Welt kann ich diese Dokumente vorlegen und sicher sein sie werden ordnungsgemäß abgeheftet? Immerhin hat bereits Frau Richterin Merx Kenntnis davon erhalten dass zumindest der dringende Verdacht auf Behandlungsfehler durch die Psychiatrie Karlsruhe vorlag welcher mich überhaupt in Betreuung zwang.

Ein Richter Scheuven verlangte ja dann noch von mir ein neues Gutachten von der Psychiatrie Karlsruhe erstellen zu lassen. Mein Hinweis, dort eine Fehlbehandlung erlitten zu haben, wurde durch auffällige Lautstärke welche wohl auf dem gesamten Flur zu hören war beantwortet.


Was ist Extremismus?

Ein Amtsgericht welches geltendes Recht mit Füßen tritt?


Frau Mohr erklärte auf den Protest der Rechtspflegerin:
"Die kann sich eh nicht wehren. Die hat ein Attest. Die weiß das. Schauen Sie doch. Sie geht zurück. Jetzt schreibe ich noch was über ihre Aggressivität und gut ist. So läuft das hier."