Montag, 8. August 2011

Eilbeschwerde AZ XVII 543/2002, 11 T 177/11, Ihr Schreiben an mich vom 13.07.2011

Guten Tag,

am 29.06.2011 war ich erneut beim Amtsgericht Karlsruhe vorstellig da Widerspruch gegen den Bescheid zur Rentenanpassung ab 01.07.2011 eingelegt werden muss um Schaden in Höhe von 8,50 Euro monatlich abzuwenden.
Das Dokument wurde mir als abgegeben im Doppel bescheinigt. Ich sprach dann noch mit Frau Richterin Morh, welche angeblich in Vertretung für gesetzliche Betreuung für die Buchstaben A - K zuständig sei. Während diese mir erklärte, sie habe keine Zeit sich mit den gesetzlichen Betreuungen zu befassen oder auch nur mein Schreiben zur Kenntnis zu nehmen entnahm sie mir mein Dokument. Auf den Protest der Rechtspflegerin hin erklärte sie das mache nichts. Dann werde eben in der Betreuungsakte vermerkt ich sei aggressiv geworden. Dabei bin ich einen Schritt zurück gettreten als mir das Schreiben aus der Hand gerissen wurde.

Ich lege hiermit dringende Beschwerde ein. Auch wenn noch so oft in der Betreuungsakte oder sonstwo behauptet wird ich sei aggressiv geworden:
Bisher fehlen außer den Behauptungen, Unterstellungen alle Beweise. Jede Notstandsabwehrnötigung war bisher vergeblich.

In Folge diesen Vorfalls schaffte ich es dann immerhin am 07.07.2011 bei einem Facharzt vorstellig zu werden.
https://picasaweb.google.com/home?hl=de
Hier finden Sie das Ergebnis.

Ich bitte dringend um Abhilfe.



Das Landgericht Karlsruhe hat mit Beschluss vom 29.06.2011 Herrn Ralf Hellmann als meinen berufsmäßigen Pfleger für das Verfahren bestellt.
Dieser erschien unangemeldet eines morgens und begehrte Zugang zu meiner Wohnung. Er erklärte, er sei nur vom Gericht bestellt um festzustellen ob ich weitere Betreuung benötige. Für das Verfahren sei er nicht bestellt. So wie ich mich ausdrücke benötige ich allerdings nach seinem Eindruck keine Betreuung und dies werde er dem Landgericht mitteilen.
Hier stellt sich nir die Frage, ob ich als einerseits so kranke Person dass ich seit Jahren in Zwangsrente bin Ihnen oder dem Landgericht ein 2010 zu dieser Frage gefälltes Urteil des Bundesgerichtshofs Karlsruhe suchen soll oder dies bereits wieder als Aggression ausgelegt wird zu meinen Ungunsten.
Ich bitte um dringende Antwort.


Am Dienstag, 09 August, 10:00 Uhr, Saal 131
habe ich Termin vor dem Landgericht Karlsruhe.
Ich soll wohl ohne rechtliche Vertretung vor dem Landgericht erscheinen. Dazu sehe ich mich nicht in der Lage.
Ich bitte dringend dies dem Landgericht mitzuteilen.
Weiter erkläre ich hiermit, dass ich mich in Notstandsabwehr dazu genötigt sehe.
Ich bin keine Volljuristin. Ich bin Krankenschwester und Industriekauffrau.
Nachdem Frau Richterin Mohr es als selbstverständlich bezeichnete mich zu bestehlen und anschließend in der Betreuungsakte den Vermerk von Aggression meinerseits ankündigte und aufgrund der Äußerungen Herrn Hellmann mir gegenüber aber auch angesichts der Tatsache, dass ich nun auch dem Landgericht vergeblich Anzeige von Behandlungsfehler durch die Ps
Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass die mich falsch behandelnde Psychiatrie Karlsruhe nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu einem vergleichbaren Fall im März 2008 ohne jede polizeiliche Überprüfung auf Wunsch des Richter Scheuven, laut Aussage der gutachtenden Ärztin nach Diktat der mich wiederholt schädigenden und bedrohenden Rechtsanwätlin Kistner-Burger, Paranoia unterstellte.
Weiter möchte ich darauf verweisen, dass mir der Zugang zu der Krankenakte bisher verweigert wird. Ein Gegengutachten kann also nicht erstellt werden. Das könnte immerhin Gründe haben.

Ich setze Sie hiermit darüber in Kenntnis, dass seit Jahren unüberprüft die Unversehrtheit meiner Wohnung nicht mehr gewährleistet ist.
Weiter setze ich Sie darüber in Kenntnis, dass laut Aussage Filialleiter Nuss der BBBank e.G. Karlsruhe mir gegenüber Richter Scheuven entschied der Postverkehr mit der Bank dürfe nicht mehr über mich laufen. Weiter wurde dank Richter Scheuven Frau Rechtsanwältin Kistner-Burger eine EC-Karte zugesprochen welche ich nach Beendigung der Betreuung bisher ebenso wenig erhalten habe wie den von mir im September 2005 ausgehändigten Schlüssel zur Wohnung Hallesche Allee 19 Nr. 19, welcher auch die Haustür aufschließt. Darüber hinaus ist Frau Rechtsanwältin Kistner-Burger im Besitz der Urkunde eines Oberlandesgerichtsurteils wonach mir monatlich von meinem geschiedenen Ehemann 250,- Euro zustehen welche ich nicht erhalte und dessen Einforderung mir unmöglich gemacht wird bisher wobei bereits Frau Haug, SFK Karlsruhe und ehemalige gesetzliche Betreuerin, die Akte von von mir gewählten Rechtsanwalt Koch, Titisee-Neustadt, hinter meinem Rücken gegen meinen Willen angefordert hatte.
Ich unterstelle hier absichtliche Entrechtung von seiten der Betreuungsbehörde und bitte um dringende Abhilfe.

Die mir 2008 ausgehändigte EC-Karte wurde bei der ersten Benutzung 2008 einbehalten ohne Begründung. Zumindest mir gegenüber. Seither erhalte ich, auch jetzt noch, von Frau Rechtsanwältin Kistner-Burger irgendwann etwa ein Mal im Monat einen Kontoauszug für welchen mein Konto belastet wird.
Ich unterstelle hier absichtliche Schädigung und bitte um Abhilfe.

Bereits im Oltober 2005 wurde mir mein abgeschlossenes Fahrrad gestohlen. Die benachrichtige gesetzliche Betreuerin Frau Rechtsanwältin Kistner-Burger sagte fernmündlich zu Strafanzeige zu erstatten, erklärte aber auf meine telefonische Nachfrage drei Monate später natürlich habe sie nichts unternommen. Ich solle mich damit abfinden dass ich nichts mehr bekomme.
Tatsächlich bekomme ich nichts mehr. Allerdings scheint es üblich geworden zu sein mich weiter zu schädigen wage ich es um meine Rechte mit meinen Möglichkeiten im Rahmen geltenden Rechts zu kämpfen.
So habe ich seit Dezember 2008 keinen Wasserabfluss in der Küche mehr und im Waschbecken im Bad. Es fließt nur noch Wasser in Dusche und WC ab. Die psychische Belastung empfinde ich als enorm. Abgesehen davon dass ich es als ständige Aggression empfinde und gewungen bin dieser ständig ausgesetzt zu sein.
Ich beantrage Abhilfe. Hier vor allen Dingen erwarte ich dass mir erklärt wird wie dies geschehen konnte habe ich doch noch am Vorabend beide Stellen ungestört nutzen können. Auch schlug jeder Versuch meinerseits Abhilfe zu schaffen sowohl mit einer Spirale als auch mit chemischen Mitteln fehl. Allerdings war am 27.01.2010 ein Handwerker im Haus welcher sich lautstark darüber bescvhwerte von unten arbeiten zu müssen stehe eine "Die" auf dem Balkon und rauche. Da ich die einzige Person im Haus bin welche auf dem Balkon raucht mag ich gemeint gewesen sein.
Ich bitte dringend um Beantwortung der Frage was da geschehen ist auf wessen Veranlassung mit welchem Ergebnis.


Ich muss hier enden.

Ich bitte dringend um rechtliches Gehör, fachliche Überprüfung der zu meinem Schaden erfolgten Rechtsverstöße


Renate Gran

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